Raubkopien im Internet werten journalistische Texte und Bilder ab
Die Rechtsanwälte der Hamburger Kanzlei KSP gehen pragmatisch gegen Urheberrechtsverletzungen im Internet vor. KSP-Anwalt Dr. Ludwig Gehrke erläutert Methoden und Strategie des konsequenten Rechtemanagements.
Herr Dr. Gehrke, Zusammen mit Ihren Partnern plädieren Sie dafür, dass Journalisten und Verlage Urheberrechtsverletzungen konsequenter verfolgen. Macht das angesichts der simplen Kopiermöglichkeiten im Internet Sinn?
Dr. Gehrke: Ja, denn die Digitalisierung hat den „Datenklau“ einfach gemacht und damit wurde er ein Massenphänomen. Laut einer Studie mehrerer Branchenverbände vom August 2011 laden sich an die sieben Prozent der 51,7 Millionen Internet-Nutzer in Deutschland illegal Musik, Filme, Bücher herunter. Vielfach ist den Kopierern gar nicht bewusst, dass sie sich illegal verhalten und (Urheber)Rechte verletzen. Es muss also dringend und vor allem allgemein das Bewusstsein bei den Internetnutzern geschaffen werden, das Bilder, Texte und auch Software im Internet nicht kostenlos sind, nur weil jeder darauf zugreifen kann. Hier fehlt es vielfach noch immer am Unrechtsbewusstsein – anders ist die Übernahme von Texten, Grafiken oder Fotos auf vielen Webseiten nicht zu erklären. Wir stellen mittlerweile allerdings eine Veränderung fest. Dadurch, dass viele Verlage und Agenturen ihre Rechte schützen und die Presse darüber mehr berichtet, ist „Datenklau“ auch aus Sicht vieler Internetunternehmen kein Kavaliersdelikt mehr.
Sollte ein Journalist sich aber nicht besser selbst darum kümmern, wenn einer seiner Texte oder eines seiner Fotos unberechtigt im Internet veröffentlicht wird, als gleich mit dem Anwalt zu drohen?
Dr. Gehrke: Natürlich hat jeder Rechteinhaber grundsätzlich selbst die Möglichkeit, gegen eine Urheberrechtsverletzung vorzugehen. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass diese direkte Konfrontation zwischen dem Journalisten und dem Verletzer seiner Urheberrechte oft sehr emotional aufgeladen ist. Da hilft es, wenn ein neutraler Dritter die Abwicklung übernimmt.
Hinzu kommt, dass das Urheberrecht ein sehr spezielles Rechtsgebiet ist. Auch daher sollte ein Spezialist eingeschaltet werden.
Sie empfehlen, dem Rechteverletzer ein anwaltliches Mahnschreiben zu schicken. Was ist der Unterschied zur klassischen Abmahnung?
Dr. Gehrke: Der eine Grund sind die hohen Kosten, der andere der Imageschaden, der durch eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung entstehen kann. Geht es beispielsweise um eine Schadenersatzforderung von 400 Euro, erhöht die Unterlassungserklärung den Streitwert erheblich. Teilweise werden hier bis zu 10.000 Euro Streitwert allein für die Abmahnung angesetzt. Daraus errechnen sich die Anwaltskosten in Höhe von rund 845 Euro, plus hier die Dokumentation der Rechtsverletzung durch spezialisierte Dienstleister. Die Forderung gegenüber dem Rechteverletzer beträgt somit rund 1.300 Euro – bei 400 Euro Schadenersatzforderung! Der eigentliche Diebstahl geistigen Eigentums und der Schadensersatz treten dadurch in den Hintergrund. Diese hohen Kosten bei Abmahnverfahren sind für das negative Image von „Abmahnanwälten“ verantwortlich. Und es gibt noch die subjektive Wahrnehmungskomponente seitens der Verletzer. Ein einfaches Mahnschreiben wird anders wahrgenommen als eine Abmahnung mit strafbewehrter Unterlassungserklärung. Hierdurch fühlen sich viele Verletzer subjektiv als Kriminelle hingestellt. Durch den bewussten Verzicht auf Abmahnungen und Unterlassungserklärungen schützen wir das positive Image von Journalisten, Agenturen und Verlagen.
Dennoch entstehen für die Recherche von Urheberrechtsverletzungen im Internet etwa durch Ihren Partner TextGuard, genauso wie durch Ihre Tätigkeit Kosten. Lohnt sich der ganze Aufwand überhaupt?
Die Kosten, die durch die Tätigkeit von KSP entstehen, muss der Verletzer bezahlen. Dies ist gesetzlich so vorgesehen. Unsere Kosten belasten daher Verlag und Journalisten nicht. Gleiches gilt für die Dokumentationskosten. Auch diese muss der Verletzer erstatten. Die Rechtslage ist vergleichbar mit der „Fangprämie“ beim Ladendiebstahl, die der Dieb erstatten muss. Daher bleibt natürlich beim Journalisten oder dem Verlag, der uns beauftragt, auch finanziell ein Ertrag übrig. Aber es kommt noch ein weiterer wichtiger Aspekt hinzu: Werden Urheberrechtsverstöße nicht geahndet, kommt es zwangsläufig zu einer Abwertung journalistischer Texte und Bilder. Weshalb sollte ein Kunde angemessene Lizenzpreise für gute Texte und Bilder bezahlen, wenn er das Material einfach im Internet zusammenkopieren kann? Und der Kunde, der Geld ausgibt für gutes journalistisches Material, um so die Attraktivität seiner Webseite zu erhöhen, hat kein Interesse daran, dass Dritte kostenlos die Texte und Bilder nutzen und so wichtigen Traffic von der eigenen Webseite auf andere umleiten. Rechtemanagement bedeutet daher nicht nur die angemessene Verwertung durch Lizenzierung der eigenen Arbeit, sondern auch den Schutz der eigenen Kunden vor Plagiaten und Kopierern. Wenn Raubkopieren im Internet nicht weiter eingedämmt wird, wird es zukünftig kaum noch werthaltige Inhalte, geschweige denn guten Journalismus geben.



