Raubkopierern auf der Spur
Seit es so einfach ist, digitale Texte und Fotos aus dem Internet zu kopieren, fällt es Journalisten und Verlagen zunehmend schwer, Ihre Urheberrechte zu wahren. Unterstützung bei der Suche nach Raubkopierer bieten Dienstleister wie TextGuard, die zusammen mit der Anwaltskanzlei KSP auch gleich Schadenersatz eintreiben.
Nur selten kommen Journalisten Raubkopierern wirklich auf die Spur. Wer kann schon sagen, ob seine Texte oder Fotos, die zunächst in der Printversion des Automagazins veröffentlicht und dann auch in der Online-Ausgabe erschienen sind, nicht von dort auf irgendeine Webseite im weltweiten Internet kopiert wurden. Manchmal hilft die Suche bei Google, meist aber sind es Zufallsfunde, die ein Plagiat aufdecken. In der Praxis jedenfalls wird kaum ein Journalist systematisch auf die Suche nach Raubkopien seiner Texte und Fotos gehen können.
Die umfassende Suche nach Text-Raubkopien verspricht die Lernhaus GmbH aus Hamburg mit ihrem System TextGuard Journalisten abzunehmen. Zur VdM-Jahreshauptversammlung 2011 in Stuttgart hatten Lernhaus-Geschäftsführer Claus-Michael Gerigk und Dr. Ludwig Gehrke, Rechtsanwalt der Hamburger Anwaltskanzlei KSP, den VdM-Mitgliedern das System schon einmal vorgestellt. Bislang waren die beiden Partner vor allem für Presseagenturen und Verlage tätig. Nun wollen sie ihr System auch für einzelne Journalisten, also für viele Rechteinhaber mit jeweils vielen Texten anbieten.
Standardisierte Abläufe sorgen dafür, dass Aufwand und Ertrag im Rahmen bleiben. Nach der Anmeldung übermittelt der Journalist zunächst alle seine Texte als Datei an Text-Guard. Damit es sich lohnt, sollte das Paket aus mindestens 100 Beiträgen bestehen. Das Text-Guard Monitoring System, ein Internet Tracking Tool, macht sich dann auf die Suche. Längere Texte oder Bücher werden dazu in kleinere Einheiten aufgeteilt. Nach Angaben von TextGuard findet das System selbst Kopien, die als PDF zum Download angeboten werden.
Aus einer Liste mit den gefundenen Trefferdomains muss der Journalist im nächsten Schritt die Domains herausfiltern, denen die Nutzung der betreffenden Texte gestattet ist. Auch ausländische Top-Level-Domains werden herausgefiltert. Die verbleibenden Treffer müssen anschließend einzeln durchgesehen werden.
Das kann der Journalist selbst machen oder die Prüfung TextGuard überlassen. Außerdem müssen Namen und Anschriften der Domaininhaber herausgefunden werden. Schließlich muss der Journalist die gefundenen Treffer noch einmal prüfen und für die anwaltliche Bearbeitung freigeben. Von den freigegebenen Fundstellen fertigt TextGuard Screenshots für die Dokumentation an.
Dann übernehmen die KSP-Anwälte. Sie verschicken an die Domaininhaber allerdings keine hochnotpeinliche Abmahnung mit Unterlassungserklärung, sondern ein anwaltliches Mahnschreiben. Nach den Erfahrungen von KSP hat sich das Verfahren bewährt: „Die Mehrzahl der Verletzer nimmt die kopierten Inhalte bereits aus dem Netz, wenn die Zahlungsaufforderung für die Urheberrechtsverletzung kommt“, berichtet Dr. Gehrke. Und auch die Schadenersatzforderung werde in der Regel bezahlt. Bei der Bemessung des Schadenersatzes orientieren sich die Anwälte an der Honorarliste des DJV. Das heißt, für Texte mit 1.000 bis 3.000 Zeichen beträgt die Forderung 300 bis 600 Euro.
Und was kostet das Ganze? Für die Dokumentation der freigegebenen Treffer berechnet TextGuard eine Pauschale. Die Rechtsanwaltskosten richten sich nach den niedrigen Streitwerten und den gesetzlichen Vorschriften. Beides wird dem Urheberrechtsverletzer mit der Schadenersatzforderung in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber, also der Journalist, zahlt einen Prozentanteil vom tatsächlich erhaltenen Schadenersatz an TextGuard: Dieser Anteil ist davon abhängig, ob er die Treffer selbst prüft und auch die Domaininhaber heraussucht oder ob TextGuard diese Aufgabe übernimmt.
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Kontakte:
- Lernhaus GmbH, TextGuard
Claus-Michael Gerigk, Wilhelmstraße 8, 22605 Hamburg,
Telefon: 040 303033, E-Mail: Gerigk@TextGuard.de, www.TextGuard.de
- KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dr. Ludwig Gehrke, Kaiser-Wilhelm-Straße 40, 20355 Hamburg
Telefon: 040 450650, E-Mail: gehrke@ksp.de, www.ksp.de
Lesen Sie auch das Interview mit KSP-Anwalt Dr. Ludwig Gehrke


